Bis zur Beschaffung eines neuen Essgeschirrs kann das derzeit im ÖBH befindliche Essgeschirr, ohne gesundheitliche Gefährdung zur Verpflegseinnahme verwendet werden, wobei folgende Punkte einzuhalten sind:

  • Das Essgeschirr ist vor der Verwendung mit einem weichen Tuch, Wasser und Haushaltsreinigungsmitteln zu reinigen. Es dürfen keine Metall- oder Scheuerschwämme und keine Essigreiniger verwendet werden.
  • Das Essgeschirr ist ausschließlich zur Verpflegseinnahme zu verwenden.
  • Das Kochen und Erwärmen diverser Speisen und das Zubereiten von Getränken (z.B. Tee) bleibt verboten.

Hier ist die Anordnung in der Originalversion zu öffnen (PDF-Dokument).

Essgeschirr, Regelung zur Verpflegseinnahme; Anordnung

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